Auf den ersten Blick ist diese Frage fast schon überflüssig. Jeder kennt das Sparbuch, auf dem das Ersparte liegt und einmal besser, aktuell aber fast schon gar nicht mehr verzinst wird.
Spareinlagen sind aber noch deutlich mehr. Zu den Spareinlagen zählt neben dem Sparbuch auch der Sparbrief. Zusammengefasst handelt es sich dabei um Kundengelder, welche die Anleger der Bank auf einem Konto oder in Form eines Sparbriefes zur Verfügung stellen. Darin liegt die Abgrenzung gegenüber dem Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren oder den Aktien einer Bank.
Der Kontoinhaber kann nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, i.d.R. von 3 Monaten, über den gesamten Betrag verfügen. Monatlich können von einem Sparbuch üblicherweise aber bis 2.000 Euro ohne Kündigung abgeholt werden.
Was sind Spareinlagen aus Sicht der Banken
Für Banken haben Spareinlagen eine besondere Funktion. Sie dienen, neben den von der Europäischen Zentralbank zur Verfügung gestellten Mitteln, der Refinanzierung. Während der Leitzins der EZB aktuell sehr niedrig liegt, können sich die Kreditinstitute gerade über die Sparbücher ihrer Kunden zu deutlich geringeren Zinsen, in der Breite zurzeit für 0,3 – 0,5 Prozent pro Jahr refinanzieren. Für die Banken ist dies ein gutes, für die Sparer ein ausgesprochen schlechtes Geschäft. Der Kampf um Tagesgeldkunden, teilweise mit deutlich besseren Zinsen, hat den gleichen Hintergrund. Tagesgelder, Bestandteil des Buchgeldes bei einem Geldhaus, bieten ebenfalls die Möglichkeit der günstigen Refinanzierung für den Fall, dass das institutseigene Kontingent bei der EZB ausgeschöpft und die Interbankenleihe zu teuer ist. Die Höhe der Spareinlagen in der Summe hat keinen Einfluss auf die Mindestreservehaltung der Banken bei den Zentralbanken, wohl aber das Tagesgeld als Bestandteil der Spareinlagen gemeinsam mit den Einlagen auf Girokonten.
Spareinlagen im Fokus der Einlagensicherung
Bis zur Zypernkrise konnten Sparer mit Einlagen in Deutschland ruhig schlafen. Die deutschen Modelle zur Einlagensicherung, über alle Institutsgruppen hinweg, sind – bis jetzt noch – beispiellos in der Absicherung der Bankkunden. Die anhaltende Finanzkrise allgemein und das Zypernfiasko im Speziellen lassen aber die Frage aufkommen, ob die teilweise unbegrenzte Absicherung der Einlagen bei deutschen Banken künftig noch Bestand haben wird.
Die Europäische Union sieht eine Mindestabsicherung von 100.000 Euro pro Anleger vor. Diese Größe wird auch in den anderen Ländern praktiziert. Sollte es in Europa zu einer Bankenunion und einer gemeinsamen Regulierung kommen, steht die Einlagensicherung nach deutschem Vorbild auf dem Prüfstand. Sollten Einlagen über 100.000 Euro generell per Dekret zur Sanierung schwächelnder Geldhäuser verwendet werden, werden die Kreditinstitute in der Bundesrepublik hinterfragen, weshalb sie noch Versicherungsprämien für Einlagen entrichten sollen, über die im Zweifelsfall per Gesetz dennoch verfügt wird.
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