Gut abgesichert: Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Raiffeisenbanken

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) schaut auf eine langjährige und ebenso makellose Tradition zurück. Es handelt sich um den ältesten deutschen Sicherungsfonds, dessen Gründung in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts liegt.

 

 

Gesichert sind die Einlagen der Kunden in einer Höhe von 100 Prozent pro Anleger und damit im Zweifelsfall über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus. Die Sicherung bezieht sich nicht nur Sichteinlagen und Termingeldanlagen, sondern auch auf Inhaberschuldverschreibungen, welche von den angeschlossenen Banken ausgegeben wurden.

 

Zwei Instrumente zur Einlagensicherung

Für die Sicherung der Kundengelder, beispielsweise für das Volksbank Tagesgeld oder Volksbank Festgeld stehen zwei Instrumente zur Verfügung.

  • Zum einen handelt es sich um einen Garantiefonds,
  • zum anderen um einen Garantieverbund.

Der Fonds speist sich aus Beiträgen der Volks- und Raiffeisenbanken, die zwischen 0,05 und 0,2 Prozent der Bilanzposition „Forderungen an Kunden“ betragen. Das Guthaben wird als Sondervermögen durch den Bundesverband verwaltet. Gerät eine Bank in Schieflage, werden als Erstes die Mittel aus dem Garantiefonds herangezogen, um die Kundenforderungen sicherzustellen. Erweisen sich diese Mittel jedoch als nicht ausreichend, greift der Garantieverbund, welcher durch Bürgschaften und Garantien die Liquidität des angeschlagenen Unternehmens wieder sicherstellt.

Leistungen aus dem Garantiefonds werden durch sogenannte Besserungsscheine unterlegt. Die unterstützte Bank kann aufgefordert werden, einen solchen Schein auszustellen. Ziel ist es, dass dann die Rückführung der aufgewendeten Gelder solange ausgesetzt bleibt, bis das Unternehmen wieder von alleine zahlungsfähig ist. In der gesamten Geschichte des Raiffeisenverbundes BVR kam es jedoch noch kein einziges Mal dazu, dass eine der Mitgliedsbanken eine Zahlungsunfähigkeit einräumen musste.

Neben den klassischen Volks- und Raiffeisenbanken zählen noch die Hypothekenbanken, die kirchlichen Kreditgenossenschaften, die Sparda-Banken, der Post-Spar- und Darlehensverein sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken (DZ Bank) zu den Mitgliedern.

 

 

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