Die EU Zinsrichtlinie – grenzüberschreitender Informationsaustausch

Anleger sollten die Zinsrichtlinie kennen

Mit der Umsetzung der Zinsrichtlinie im Juli 2005 begann in den meisten Ländern Europas ein grenzüberschreitender Informationsaustausch zwischen Banken und Steuerbehörden. Hintergrund dieser Richtlinie war die Offenlegung von Konten der Staatsbürger eines Landes bei einer Bank eines anderen Landes.

Deshalb sollten sich Anleger, die innerhalb der EU Geldgeschäfte als Anlage tätigen sich über den Datenaustausch zwischen den Ländern auskennen.

 

 

 

Österreich, Luxemburg und Belgien als „Querulanten“

Fast zehn Jahre dauerten die Verhandlungen über eine Zinsrichtlinie, an deren Ende die Länder Österreich, Belgien und Luxemburg mit Brüssel eine Sondervereinbarung trafen, um keine Meldungen für ausländische Kontoinhaber erstellen zu müssen.

Vereinnahmte Zinsen, welche bis dahin von einer Versteuerung verschont blieben, wurden vom Tag des Inkrafttretens an die jeweiligen Steuerbehörden gemeldet, zumindest fast alle.

Die Länder, Österreich, Belgien und Luxemburg, hatten sich der Vereinbarung ursprünglich nicht angeschlossen. Für Banken in Deutschland gilt, dass sie Kontrollmitteilungen über die Zinserträge ihrer Kunden an die Finanzämter übermitteln müssen. Dabei ist es unerheblich, ob die Zinserträge aus Tagesgeldern oder Anleihen stammen, oder es sich um Dividenden aus Aktien handelt.

 

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Bei ausländischen Kontoinhabern leitet das Zentralamt für Steuern diese Informationen an die Behörden des Landes, in dem der Kontobesitzer seinen dauerhaften Wohnort hat, weiter. Luxemburg bot ausländischen Kontoinhabern die Wahl, entweder eine Meldung nach Deutschland abzugeben oder die dortige Besteuerung zu wählen. Während Belgien seit 2010 am Informationsaustausch teilnimmt, hat sich Österreich erst in diesem Jahr dazu bereit erklärt. Auf der anderen Seite sind Konten in Österreich seit dem 1. Juli 2011 mit einer Quellensteuer in Höhe von 35 Prozent belegt, ein Steuersatz, welcher deutlich über der hiesigen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent liegt.

 

Lettland als Risiko?

Lettische Banken bemühen sich zusehends um deutsche Kunden. Mit Zinsangeboten, welche deutlich über dem Marktdurchschnitt liegen, versuchen sie, in Deutschland als Direktbanken Fuß zu fassen (z. B. die AS Privatbank, BigBank). Dabei birgt ein Investment dort laut Finanztest aber gleich zwei Risiken. Zum einen behält die lettische Regierung erst einmal zehn Prozent Quellensteuer auf die Zinserträge ein. Diese kann jedoch im Rahmen des Doppelbesteuerungseinkommens mit Deutschland über die Steuererklärung mit der hiesigen Steuer verrechnet werden. Lettland gehört jedoch zu den Staaten, welche dem Informationsaustausch von Beginn an beigetreten sind. Das zweite Risiko sehen die Verbraucherschützer im lettischen Einlagensicherungssystem. Dieses hat nicht das volle Vertrauen der Finanztester, welche befürchten, dass die vorhandenen Mittel im Falle einer Bankenpleite nicht ausreichend sind, um alle Ansprüche zu befriedigen.

 

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