Ein Privatkonto – was ist das eigentlich?
Sicher, bei einem Privatkonto handelt es sich um das Konto einer Privatperson, aber welche Kontenarten fallen generell darunter? Im ersten Moment denkt man natürlich an ein Girokonto. Dieses ist aber nicht das einzige Kontomodell, welches als Privatkonto gilt. Sparkonten, Tagesgelder und Festgelder sind ebenfalls Privatkonten, solange der Kontoinhaber das Konto nicht aus gewerblichen Gründen führt.
Kann ein Privatkonto nur von einer Person eröffnet werden?
Nein, ein Privat Konto kann nicht nur als Einzelkonto, sondern durchaus auch von zwei oder mehr Personen eröffnet werden. Die Kontoeröffnung sieht jedoch vor, dass sich alle Beteiligten mit einem gültigen Personalausweis legitimieren können. Eheleute, die ein gemeinsames Privatgirokonto unterhalten und den Kontoeröffnungsantrag gemeinsam unterschrieben haben, sind beide Kontoinhaber (Gemeinschaftskonto). In der Regel werden diese Konten als „Oder“-Konten geführt. Dies bedeutet, dass alle Kontoinhaber unabhängig voneinander Einzahlungen und Auszahlungen vornehmen können, während das „Und“-Konto immer die Unterschrift aller Kontoinhaber bei einer Verfügung bedarf.
Jugendliche können ebenfalls bereits am Zahlungsverkehr teilnehmen. Je nach Kreditinstitut variiert bei einem Girokonto jedoch das Mindestalter. Das Konto darf jedoch nur auf Guthabenbasis geführt werden, eine EC-Karte wird nicht ausgehändigt, lediglich eine Bankkarte für Verfügungen am Geldautomaten. Bei der Kontoeröffnung müssen die Eltern alle Unterlagen gegenzeichnen. Mit dem Konto kann bei einigen Banken auch eine Kreditkarte auf Guthabenbasis für die Jugendlichen verknüpft werden.
Mit dem Freistellungsauftrag die Steuern mindern
Zinserträge unterliegen in Deutschland der Besteuerung. Dabei ist es unerheblich, aus welcher Art von Geldanlage die Verzinsung resultiert. Für Girokonten gilt dies weniger, da diese in den meisten Fällen nicht verzinst werden, für alle anderen Privatkonten ist die Besteuerung aber normal. Mithilfe eines Freistellungsauftrages kann man jedoch erreichen, dass ein Teil der Zinsen unversteuert ausgeschüttet wird:
- Für Alleinstehende beträgt die Höhe der steuerlichen Freistellung 801 Euro pro Jahr,
- Für Verheiratete 1.602 Euro
Der Freistellungsauftrag wird bei Eröffnung des Kontos ausgefüllt, kann aber bei mehreren Instituten beantragt werden. Wer weiß, dass er bei Bank A auf sein Guthaben 200 Euro Zinsen erhalten wird, und bei Bank B 300 Euro, kann bei der jeweiligen Bank für diese Summen die Freistellung beantragen. Dieser Umstand ist gerade für die Anleger interessant, die nicht nur ein Tagesgeldkonto unterhalten, sondern zur Ausnutzung von Zinsboni ihre Einlagen auf verschiedene Institute verteilt haben. Die Banken verrechnen positive Kapitaleinkünfte mit dem Freistellungsauftrag in einem speziellen Verlusttopf.
Einlagensicherung ist beim Privatkonto gegeben
Ein Privatkonto unterliegt selbstverständlich der Einlagensicherung. Diese beträgt, je nach Ursprungsland des Kreditinstitutes mindestens 100.000 Euro pro Anleger gemäße EU-Verordnung. Diese Mindestgrenze ist jedoch vergleichsweise gering, betrachtet man die Haftungsgrenzen deutscher Banken. Je nach Zugehörigkeit des jeweiligen Geldhauses zum bankgruppenspezifischen Einlagensicherungsfonds ist die Sicherung der Einlagen teilweise unbegrenzt. Bedauerlicherweise können die deutschen Banken aber gerade beim attraktiven Tagesgeld mit den Angeboten der ausländischen Konkurrenz nicht mithalten. Die Aufteilung der Vermögen unter 100.000 Euro macht entsprechend Sinn.
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