Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, verlangt ein Kreditgeber in der Regel Zinsen, sobald er Geld an einen Kreditnehmer verleiht. Nur manchmal finden sich spezielle Angebote, zum Beispiel von einem Autohersteller, von einem Möbelhaus oder von Anbietern von Unterhaltungselektronik, die zur Absatzankurbelung einen Kredit ohne Zinsen anbieten. Da solche Angebote aber sehr selten sind, müssen sich Kreditnehmer mit den Sollzinsen beschäftigen, wenn sie einen Kredit oder ein Darlehen aufnehmen.
Wie werden Sollzinsen berechnet?
Die Berechnung von Sollzinsen erfolgt nach der sogenannten einfachen Zinsrechnung. Das bedeutet, dass bei der Berechnung von Sollzinsen keine Zinseszinsen anfallen. Die Sollzinsen für einen Kredit werden jeweils auf die in Anspruch genommene Kreditsumme berechnet. Bei einem Ratenkredit berechnet das Kreditinstitut die Gesamtsumme der Zinsen bei Abschluss des Kreditvertrages. Zur Berechnung werden der Kreditbetrag, der Sollzinssatz und die Laufzeit des Kredites zugrunde gelegt. Die gesamten Kreditzinsen werden in der Regel zu der Kreditsumme hinzugerechnet. Nachdem auch die weiteren Kreditkosten hinzuaddiert wurden, sieht der Kreditnehmer den kompletten Betrag, den er zurückzahlen muss. Bei einer Rückzahlung eines Darlehens in monatlichen Raten wird diese Gesamtsumme durch die Kreditlaufzeit in Monaten geteilt, woraus sich die Höhe der monatlichen Kreditrate berechnet.
Die unterschiedlichen Arten von Sollzinsen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in Paragraf 489 Absatz 5 den Sollzins als einen Prozentsatz, der jeweils für ein Jahr angegeben wird und der auf die in Anspruch genommene Kreditsumme berechnet wird. In der Preisangabeverordnung ist angegeben, wie ein Kreditinstitut den Sollzins auszuweisen hat.
Es wird unterschieden zwischen dem gebundenen Sollzinssatz bei Darlehen mit einem festen Zinssatz und dem veränderlichen periodischen Sollzinssatz, der bei Darlehen mit einem variablen Zinssatz Anwendung findet. Bei einem gebunden Sollzins kann es trotzdem während der Kreditlaufzeit zu Veränderungen des Zinssatzes kommen, falls nur ein befristeter Zeitraum für die Zinsbindung vereinbart wird. Nach Ablauf der Zinsbindung verhandeln Kreditnehmer und Kreditgeber über einen neuen Sollzinssatz, der ebenfalls wieder für einen festen Zeitraum gültig ist.
Der Unterschied zwischen Nominalzins, Effektivzins und Realzins
Die Kreditinstitute unterscheiden zwischen den verschiedenen Zinstypen Nominalzins, Effektivzins und Realzins bei den Kreditzinsen. Bei dem nominalen Zinssatz handelt es sich um die Sollzinsen, die ein Kreditnehmer für ein Darlehen bezahlen muss. Die nominalen Zinsen werden jeweils für ein Jahr berechnet. Bei der Berechnung wird eine Zinszahlung am Jahresende angenommen. In der Realität zahlen Kreditnehmer aber die Zinsen für ein Darlehen anteilig jeden Monat zusammen mit der Tilgungsrate für den Kredit zurück. Durch diese vorzeitige Zinsrückzahlung entsteht einem Darlehensnehmer rechnerisch ein höherer Zinssatz als der Nominalzins. Man spricht dann von dem Effektivzinssatz. Dieser effektive Jahreszins erhöht sich außerdem um die Kontoführungsgebühren für das Kreditkonto und um die Bearbeitungsgebühren der Kreditbank. Für einen Kreditvergleich sollte daher immer der Effektivzinssatz herangezogen werden. Für private Kreditnehmer spielt der Realzins keine große Rolle, da es sich um den um die erwartete Inflationsrate bereinigten Nominalzinssatz handelt.
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