Keine Abgeltungssteuer bei Fremdwährungskonto Erträgen

Keine Abgeltungssteuer auf Erträge aus Währungskonten

Spekulationsfrist gilt bei Fremdwährungskonten

Erträge aus Währungskonten müssen in der Einkommensteuer versteuert werden

Neben den grenzüberschreitenden zahlungsverkehrsrelevanten Aspekten kommen Fremdwährungskonten aktuell noch eine besondere Bedeutung zu. Währungskonten unterliegen Wechselkursschwankungen. Diese führen bei einem Verkauf der Fremdwährung in Relation zum Kaufpreis in der Regel zu Gewinnen oder Verlusten (Devisengewinne, Devisenverluste). Diese unterliegen jedoch nicht der Abgeltungssteuer, sondern müssen in der Einkommensteuer angegeben werden. Damit gehören aktuell Erträge aus Währungskonten zu den ganz wenigen Kapitalerträgen, die nicht direkt an der Quelle besteuert werden.

 

Über die Veräußerung der Fremdwährung, sprich der Sortenverkauf, wird darüber seitens der Bank keine Steuerbescheinigung (Jahressteuerbescheinigung) ausgestellt (Stand 01.01.2013).

 

Devisenerträge nach Ablauf der Spekulationsfrist sind steuerfrei

Kursgewinne auf Fremdwährungskonten sind nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei, falls auf das Fremdwährungsguthaben keine Zinsen gezahlt wurden.

 

Währungskonten Gewinne/Verluste innerhalb der Spekulationsfrist

Devisenverluste oder Devisengewinne, die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr anfallen, stellen dagegen ein privates Veräußerungsgeschäft dar (BMF-Schreiben v. 25. 10. 2004, IV C 3 – S 2256 – 238/04, BStBl I, S.1034). Die Kursgewinne oder Verluste müssen vielmehr in der Einkommensteuer extra dem Finanzamt gegenüber deklariert werden. und müssen entsprechend in der Einkommensteuer angegeben werden.

Über mögliche Kursgewinne hinaus biete manche Banken auf einigen Währungskonten (z. B. das DAB-Währungskonto) eine zusätzliche Verzinsung an, aktuell sind die Zinsen allerdings bei allen Währungen so niedrig, dass aus die Verzinsung allein keine wirkliche Alternative zu einem Tagesgeld- oder Geldmarktkonto.

 

 

Weiterführende Information

BMF-Schreiben vom 13. Juni 2008

Cortal Consors Depot

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