Kapitalgesellschaft – Definition – Beispiele

Beispiele für Kapitalgesellschaften: AG, gmbHMit dem Begriff Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person gemeint, die durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gegründet wird. Es handelt sich um eine Körperschaft des privaten Rechts, die immer über ein Mindestkapital verfügen muss. Die Mitglieder der Kapitalgesellschaft verfolgen einen gemeinsamen Zweck. Anders als bei einer Personengesellschaft ist die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter nicht notwendig. Dafür steht bei einer Kapitalgesellschaft die kapitalmäßige Beteiligung der Gesellschafter im Mittelpunkt.

In Deutschland bestehen gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) folgende Kapitalgesellschaften:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Europäische Gesellschaft (SE)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaf t (haftungsbeschränkt) (UG (haftungsbeschränkt))

 

Daneben können auch Mischformen, wie zum Beispiel die AG & Co. KGaA oder die GmbH & Co. KGaA, gegründet werden.

 

Die Aktiengesellschaft (AG)

Bei einer Aktiengesellschaft ist das Grundkapital in Aktien aufgeteilt. Dieses Grundkapital wird auch als Nominalkapital bezeichnet. Es kann in Stammaktien und in Vorzugsaktien vorhanden sein. Die Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Aktien ergibt das Nominalkapital. Die gesetzlichen Regelungen zur Aktiengesellschaft in Deutschland sind im Aktienrecht zu finden. Danach muss das Grundkapital mindestens 50.000 Euro betragen. Die Aufbringung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft kann durch Bareinzahlung, Umwandlung eines bestehenden Unternehmens mit einer anderen Rechtsform in eine Aktiengesellschaft oder durch sogenannte Sachgründung aufgebracht werden.

Bei der Sachgründung handelt es sich Immobilienbesitz oder Grundstücke, die in die Aktiengesellschaft eingebracht werden und die nach gesetzlichen Vorschriften bewertet werden müssen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird in der Bilanz ausgewiesen. Bei vielen Aktiengesellschaften ändert sich das Grundkapital im Laufe der Geschäftstätigkeit, zum Beispiel durch eine Kapitalerhöhung, indem neue Aktien emittiert werden.

Die Aktienemission kann über die Börse erfolgen, der Börsengang ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Die Aktiengesellschaft haftet gegenüber Gläubigern mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Die Aktionäre sind durch ihre Einlage in Form des Aktienkaufes an dem Aktienkapital beteiligt. Jeder Aktionär hat das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft, er darf Auskünfte verlangen und die Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten.

Außerdem erhalten die Aktionäre eine Gewinnbeteiligung in Form einer Dividende, deren Höhe auf der Hauptversammlung festgelegt wird. Bei einem Verkauf des Unternehmens haben die Aktionäre ein Anrecht auf einen Anteil am Liquidationserlös. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf ihren Aktienanteil, sie müssen bei einem schlechten Geschäftsergebnis kein Geld nachzahlen. Da die Aktien an der Börse gehandelt werden, ändert sich der Kurs und damit der Wert der einzelnen Anteile laufend und kann auch Null betragen.

Die wichtigsten Organe einer Aktiengesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.

 

Die Europäische Gesellschaft (SE)

Die Abkürzung SE der Europäischen Gesellschaft stammt von der lateinischen Übersetzung Societas Europaea. Die Europäische Gesellschaft wird auch als Europa-AG oder als Europäische Aktiengesellschaft bezeichnet. Es handelt sich um eine Rechtsform für Aktiengesellschaften innerhalb der Europäischen Union (EU) und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Seit Ende 2004 ist die Gründung einer SE europaweit nach einheitlichen Rechtsvorschriften möglich. Das Grundkapital einer Europäischen Gesellschaft muss mindestens 120.000 Euro betragen. Die Gründung einer SE ist vor allem für Unternehmen interessant, die mit ihren ausländischen Betriebsstätten und Tochterunternehmen innerhalb der EU als eine rechtliche Einheit auftreten wollen. Eines der bekanntesten Beispiele einer deutschen SE ist der Versicherungskonzern Allianz.

 

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Mischform aus Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft. Auch die KGaA stellt eine juristische Person dar und es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, obwohl die KGaA einige Merkmale einer Personengesellschaft aufweist. Zur Gründung einer KGaA muss, wie bei einer Aktiengesellschaft auch, ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro vorhanden sein.

Der größte Unterschied zu einer Aktiengesellschaft besteht darin, dass es bei einer KGaA einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter gibt. Diese Gesellschafter treten als Komplementäre der Kommanditgesellschaft auf Aktien auf. Die übrigen Kapitalgeber werden als Kommanditisten oder als Kommandit-Aktionäre bezeichnet. Die Haftung der Kommandit-Aktionäre ist auf die Höhe ihrer Kapitaleinlage beschränkt, die durch Aktien verbrieft wird. Kommanditgesellschaften auf Aktien sind in Deutschland nicht sehr stark verbreitet. Doch vor allem Familienunternehmen nutzen die Möglichkeit, mithilfe dieser Rechtsform durch eine Vielzahl von Geldgebern Kapital für ihr Unternehmen aufzubringen, ohne die Geschäftsführung aus den Händen zu geben.

 

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person, die als Gesellschaft unbeschränkt mit ihrem Vermögen haftet, während die Haftung der einzelnen Gesellschafter beschränkt ist. Die deutsche GmbH gilt als erste haftungsbeschränkte Gesellschaft der Welt. Mittlerweile findet diese Rechtsform Nachahmer in aller Welt, wie zum Beispiel die englische Limited Company (Ltd.) oder die amerikanische Limited Liability Company (LLC). Die rechtlichen Vorschriften der GmbH finden sich im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Als Gründungskapital ist ein Mindestbetrag von 25.000,00 Euro notwendig, der von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen aufgebracht werden muss. Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur von einer natürlichen Person gegründet, wird das Unternehmen auch als Einmann-GmbH bezeichnet.

 

Sonderform Unternehmergesellschaft (UG)

Als Sonderform der GmbH kann in Deutschland seit dem Jahr 2008 auch eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet werden. Für die UG (haftungsbeschränkt), wie die offizielle Abkürzung lautet, muss lediglich ein Startkapital von mindestens 1,00 Euro aufgebracht werden. Der deutsche Gesetzgeber hat die Einführung der UG (haftungsbeschränkt) vor allem als Alternative zur englischen Limited Company gedacht, die in Deutschland bei Geschäftsgründungen durch Jungunternehmer immer beliebter wurde. Die UG (haftungsbeschränkt) wird wegen ihres geringen Startkapitals umgangssprachlich auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt.

Die Gesellschafter einer GmbH haften lediglich gegenüber dem Unternehmen selbst. Die Haftungssumme ist begrenzt auf die Einlagen der Gesellschafter sowie auf eventuell zu zahlende Nachschüsse. Jede GmbH muss über einen oder mehrere Geschäftsführer verfügen. Sobald eine GmbH mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt, muss außerdem ein Aufsichtsrat gegründet werden, die die Arbeit der Geschäftsführung überwacht.

News

November 2018 Bundesfinanzministerium Monatsbericht 11/2018 – „Das Körperschaftsteueraufkommen wächst insbesondere im Jahr 2018 sehr stark. Neben der dynamischen Gewinnentwicklung bei den Kapitalgesellschaften trägt der Wegfall der Altkapitalerstattungen im Jahr 2018 erheblich hierzu bei. Im Jahr 2019 ergeben sich durch zu erwartende Körperschaftsteuerrückzahlungen (aufgrund der Umsetzung von Rechtsprechung) nur geringe Zuwächse. „