Auch Einzelunternehmer benötigen ein geschäftlich genutztes Konto

Geschäftskonto

Wer heute ein Unternehmen betreiben möchte, benötigt unabhängig vom Umsatz eine Bankverbindung. Für juristische Personen, beispielsweise eine GmbH, ist die Führung eines Geschäftskontos unabdingbar. Wie verhält es sich aber mit dem Einzelunternehmer, der im Nebenberuf einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht?

Warum ein Firmenkonto für viele wichtig ist und wo es kostenlos Angebote gibt: Wer selbstständig ist, muss dem Finanzamt mindestens eine Einnahmen-Überschussrechnung vorlegen, unter Umständen sogar bilanzieren. Grundlage für die Buchführung sind neben den Kassenbelegen auch die Kontoauszüge – und zwar vom Geschäftskonto, sauber getrennt von den Auszügen des Privatkontos. Das Finanzamt tendiert dazu, bei unklaren Buchungen eher zuungunsten des Steuerpflichtigen als zu seinen Gunsten zu entscheiden.

 

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Banken berechnen unterschiedliche Gebühren

Für Selbstständige, gleich ob Freiberufler oder Gewerbetreibende, gleich ob großer oder kleiner Umsatz, schafft ein separates Geschäftskonto die entsprechende Klarheit. Gleiche gilt, nebenbei bemerkt, auch für die Nutzung von Kreditkarten. Es empfiehlt sich, für die privaten und geschäftlichen Ausgaben zwei getrennte Karten zu nutzen.

Leider verhält es sich so, dass Banken für ein Firmenkonto höhere Kontoführungsgebühren verlangen, als für ein Privatkonto. Freiberufler und Gewerbetreibende, die als Personenfirma agieren, sind hier im Vorteil. Da bei Personengesellschaften der Name des Unternehmers in erster Linie als Firmenbezeichnung dient, können diese Selbstständigen durchaus ein zweites Privatkonto eröffnen (z. B. mit dem DKB Konto oder mit dem ING DiBa Konto bei privater Nutzung). Wichtig ist lediglich, dass die geschäftlichen Umsätze getrennt von den privaten Umsätzen geführt werden. Juristische Personen können leider nicht auf diesen kleinen Trick zur Kostensenkung zurückgreifen. Gleiches gilt auch für Personengesellschaften mit mehreren Teilhabern und Sozietäten.

 

Für die Kontoeröffnung werden unter Umständen Registerauszüge benötigt

Wer ein Geschäftskonto eröffnet, gleich ob als Girokonto für den Zahlungsverkehr oder als Tagesgeldkonto, um liquide Mittel zu verzinsen, benötigt dafür die entsprechenden Legitimationspapiere. Dazu gehören bei einer GmbH der Gründungsvertrag mit der entsprechenden Vollmacht, aber auch die Handelsregisterauszüge neuesten Datums. Gültige Personalausweise der Kontobevollmächtigten verstehen sich von selbst.

 

Das Kapitalkonto

Das Kapitalkonto gibt die Höhe des Firmenkapitals wider. Bei der Betrachtung des Kapitalkontos muss jedoch zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden werden. Während bei Kapitalgesellschaften nur ein Kapitalkonto mit der unveränderlichen Größe des Eigenkapitals, eventuell mit Unterkonten für weitere dem Kapital ähnlichen Vermögenswerte, Fuhrpark oder Einrichtung, benötigt wird, müssen bei Personengesellschaften unter Umständen mehrere Kapitalkonten eingerichtet werden, welche im Rahmen des Jahresabschlusses nicht statisch sind. Dies ist der Fall, wenn es mehr als einen Gesellschafter gibt. Die unterschiedlichen Kapitalkonten geben Auskunft über die Quote, mit der der jeweilige Gesellschafter beteiligt ist. Dies wiederum ist notwendig, um im Rahmen der Bilanz entweder den Gewinn zu verteilen oder die Verluste zuweisen zu können.

Zwei Begriffe – ein Konto

Während das Handelsgesetzbuch vom Eigenkapital spricht, findet im Steuerrecht der Begriff Betriebsvermögen Anwendung. Die finanzielle Ausprägung findet sich für beide im Kapitalkonto wieder. Das Ergebnis des Kapitalkontos leitet sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ab und gibt am Ende des Jahres im Rahmen der Bilanz das Geschäftsergebnis wider. Weist das Kapitalkonto einen positiven Saldo aus, hat das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, steht am Ende ein negativer Saldo, war das Geschäftsjahr weniger erfolgreich. Das Ergebnis des Kapitalkontos setzt sich aus

  • Kapital
  • Rücklagen
  • Gewinn- oder Verlustvortrag

zusammen. In der Bilanz erscheint das Kapitalkonto auf der Passivseite, sofern es einen Gewinn ausweist, bei einem Verlust auf der Aktivseite.

 

Das Abrechnungskonto

Abrechnungskonten dienen unbaren Transaktionen und können für bestimmte Geschäftsvorfälle eingerichtet werden. Der Vorteil des Abrechnungskontos liegt darin, dass für das Controlling eine differenzierte Betrachtung der Geschäftsvorfälle möglich wird. Ein Beispiel wäre ein Abrechnungskonto für ein Geschäftshandy. Während in der Gewinn- und Verlustrechnung lediglich die Summe der aufgelaufenen Telefongebühren ersichtlich ist, kann das Abrechnungskonto „Handy“ nach Kosten für Grundgebühr, Telefonie, SMS und Internetnutzung aufgeschlüsselt werden. Häufig werden die Reisekosten über ein Abrechnungskonto bei einem externen Dienstleister geführt. Die Abrechnung des Kontos erfolgt als Einzelbuchung zu bestimmten Zeitpunkten, das Controlling kann jedoch anhand der Einzelabrechnungen genau das Reiseprofil analysieren. . Das gleiche Ziel, die detaillierte Analyse von zusammenhängenden, aber unterschiedlichen Kosten und Geschäftsvorfällen, lässt sich bei Abrechnungskonten für Debitoren und Kreditoren erreichen.

 

Besteuerung der Zinsen abweichend gegenüber Privatpersonen

Für Girokonten greift der Sachverhalt seltener, relevant ist die Besteuerung von Zinserträgen bei einem geschäftlich genutzten Tagesgeldkonto. Die Zinserträge stellen Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar. Entgegen der landläufigen Ansicht unterliegen Sie auch grundsätzlich auch dem Kapitalertragsteuerabzug.

Das Einkommensteuergesetz kennt nur wenige Ausnahmen. Freigestellt werden nur Erträge gemäß Paragraf 43,1, Satz 1, Nummer 6 – 8 und 12. Neben der Versteuerung als Bestandteil des Ertrages müssen Gewerbetreibende, sofern sie der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, über die Einkommensteuer hinaus auch noch Gewerbesteuer entrichten. Werden andererseits aufgrund einer Kontoüberziehung des Geschäftskontos Überziehungszinsen berechnet, können diese als betriebliche Aufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten Gewinn mindernd in Ansatz gebracht werden. Neben den unterschiedlichen Gebühren für die Kontoführung kalkulieren die Kreditinstitute auch bei Tagesgeldkonten mit unterschiedlichen Zinssätzen. Diese liegen für Firmenkunden deutlich unter den Margen des Privatkundensektors. Auch hier gilt wieder für Personengesellschaften, dass das Konto durchaus nur auf den Namen des Anlegers lauten muss und damit als Privatkonto geführt werden kann.

 

Einlagensicherung für alle Anleger identisch

Girokonten und Tagesgelder von Unternehmen unterliegen natürlich auch der Einlagensicherung. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Institut, beträgt aber nach EU-Verordnung mindestens 100.000 Euro pro Anleger. Dabei ist zu berücksichtigen, dass deutsche Kreditinstitute eine Einlagensicherung teilweise in unbegrenzter Höhe anbieten, dafür jedoch in der Verzinsung der Einlagen deutlich hinter den Konditionen der ausländischen Mitbewerber stehen.

 

Viele Banken bieten gar kein Geschäftskonto an

Welches Spektrum an Produkten die jeweilige Bank anbietet ist eine grundlegende strategische Entscheidung, die meist auf Vorstandsebene getroffen wird. Einige Banken haben sich vollständig dem Privatkundensegment verschrieben, manche bieten nur Finanzdienstleistungen für Firmen- und Unternehmenskunden an. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es auch Mischformen, Kreditinstitute mit einem Privatkunden- und einem Geschäftskunden Bereich, wozu beispielsweise die Deutsche Bank gehört. Zu den Banken, die auch auf hartnäckige Nachfrage kein Geschäftsgirokonto eröffnen gehören die comdirect und die DKB.

 

Geschäftskonten auf anderen Währungen

Für im Unternehmen, die geschäftliche Beziehungen zu Ländern außerhalb der EU-Währungszone unterhalten, lohnt sich fast immer ein Geschäftskonto in der jeweiligen Landeswährung. Zu diesem Thema gibt es auf unserer Seite Fremdwährungskonten detaillierte Hinweise, Angebote und Tipps.