Kapitalinvestment als Unternehmensbeteiligung
Für eine Unternehmensbeteiligung stehen verschiedene Formen zur Verfügung. Klassiker ist hier der Erwerb von Aktien. Der Kapitalmarkt bietet allerdings auch noch andere Varianten, die häufig dem grauen Kapitalmarkt zugeordnet werden. Der Erwerb von Geschäftsanteilen, entweder im Rahmen einer GmbH-Beteiligung oder über eine KG zielt natürlich in erster Linie darauf ab, an den Gewinnen des Unternehmens zu partizipieren. Mit dem Erwerb einer Unternehmensbeteiligung wird man jedoch Unternehmer und trägt auch das volle Risiko.
Der graue Kapitalmarkt – Augen auf beim Beteiligungskauf
Gerade auf dem grauen Kapitalmarkt wird häufig das Modell des atypischen stillen Gesellschafters angewendet. Der Anleger zeichnet entweder einmalig eine Unternehmensbeteiligung oder erhöht seine Einlage sukzessive im Rahmen eines Sparplans. Der spektakuläre Konkurs der AKJ Leasing aus Butzbach in Hessen in den neunziger Jahren hat gezeigt, wie hoch das Risiko einer solchen Beteiligung ist. Die versprochenen Renditen von über zwölf Prozent konnten über die Leasingverträge, mit welchen das Unternehmen handelte, niemals erwirtschaftet werden. Die Gier hatte die Anleger jedoch blind gemacht. Spezialisierte Vermögensverwalter bieten ihrer Klientel Unternehmensbeteiligungen an. Wie das Beispiel AKJ im Nachhinein zeigte, konnten auch positive Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien und der Hausbank nicht offenlegen, dass es sich hier um eine äußerst dubiose Machenschaft handelte.
Anders verhält es sich bei Privatschulen. Diese agieren zunehmend als Kommanditgesellschaften. Ein häufig praktiziertes Geschäftsmodell ist, dass die Eltern der Kinder neben dem Schulgeld eine einmalige Einlage leisten und damit Kommanditisten der Schule werden.
Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens, an dem sich ein Anleger beteiligt, und der Ausgestaltung des Gesellschaftervertrages fällt die Haftung im Falle der Insolvenz oder des Konkurses aus. Diese kann auf den Miteigentumsanteil beschränkt sein, im schlimmsten Fall aber auch das gesamte Privatvermögen des Anlegers in die Insolvenzmasse mit einbeziehen.
Komplexe Form der Geldanlage
Unternehmensbeteiligungen sind mit die komplexeste Form der Kapitalanlage. Neben einer mikroskopisch genauen Analyse des Unternehmens, welches zur Diskussion steht, muss der steuerliche Aspekt ebenso von einem Fachmann geklärt sein, wie der Beteiligungsvertrag. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Interessenten diesen von einem Anwalt ihrer Wahl unbedingt prüfen lassen sollten. Es bleibt auch fraglich, weshalb Inhaber einer Firma private Geldgeber mit in das Boot holen, damit eventuell Teile des Mitspracherechtes aus der Hand geben, anstatt sich über eine Bank zu finanzieren und die volle Kontrolle zu behalten.
Private Equity – die moderne Variante
Eine etwas andere Form der Unternehmensbeteiligung ist das Private Equity Modell. Hier sind es Fonds, die Kundengelder einsammeln und sich mit diesen Geldern an Firmen beteiligen. In der Regel handelt es sich dabei um Unternehmen in der Gründungsphase, die zwar ein vielversprechendes Geschäftsmodell entwickelt haben, aber an den Hürden der Kreditvergabe durch die Banken scheitern. Die Investoren, die hinter diesen Fonds stehen, wissen sehr wohl, wie sie ein Start-up einzuschätzen haben, da sie kein Interesse haben, die Gelder ihrer Anleger in den Sand zu setzen. Für das Gros der Anleger ist bei der Beteiligung an einem Private Equity Fonds allerdings die Mindesteinlage in den Fonds die größte Hürde. Es handelt sich dabei nicht um Publikumsfonds im herkömmlichen Sinn.
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Unternehmensbeteiligung zu erwerben ohne einen fünf- oder sechsstelligen Betrag investieren zu wollen, sollte die klassische Aktie oder einen Aktienfonds in Betracht ziehen. Diese Beteiligungsvariante mag zwar nicht so individuell sein, wie eine exklusive Firmenbeteiligung, ist aber deutlich risikoloser und – im Falle von Liquiditätsbedarf – auch wesentlich leichter wieder zu veräußern.
Weitere Formen der Geldanlage