Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Notenbank für die gemeinsame Währung Europas und ist für die gemeinsame Geld- und Währungspolitik zuständig. Ihr vorrangiges Ziel ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Der Hauptsitz der EZB ist Frankfurt am Main.
Zusammen mit den nationalen Notenbanken aller EU-Mitgliedsstaaten (also auch mit der Bundesbank) bildet sie das europäische System der Zentralbanken (ESZB). Zum Eurosystem zählen allerdings nur jene Mitgliedsländer, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben. Die Nicht-Euroländer haben ihre finanzpolitische Souveränität nicht abgegeben und sind somit nicht an den Kerntätigkeiten der Währungsunion beteiligt. Den geldpolitischen Grundsätzen wie Preisstabilität und ausgeglichener konjunktureller Entwicklung sind sie aber dennoch verpflichtet. Das Eurosystem und das ESZB werden solange nebeneinander bestehen, solange es EU-Mitgliedsstaaten gibt, die sich nicht der Währungsunion angeschlossen haben.
Seit der Verabschiedung des Vertrags von Lissabon 2007 besitzt die EZB formal den Status einer Institution der Europäischen Union. Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Aufgaben sind in verschiedene Bereiche, die Generaldirektionen und Direktionen, aufgeteilt. Diese tragen die Verantwortung für das Tagesgeschäft und sind in Kerngeschäftsbereiche und unterstützende Geschäftsbereiche unterteilt.
Die wesentlichen Aufgaben der EZB
Die Hauptaufgabe der EZB ist nicht Geschäfte durchzuführen, sondern die Genehmigung und Ausgabe von Banknoten, die Verabschiedung von verbindlichen Rechtsakten (zum Beispiel Leitlinien und Weisungen), die Verwaltung der Währungsreserven und der Betrieb der IT-Systeme. Auch Beschluss, Koordination und Überwachung der geldpolitischen Operationen gehören zu ihrem Aufgabenkatalog.
Des Weiteren ist die Europäische Zentralbank als beratendes Organ tätig. So gibt sie unter anderem regelmäßig Stellungnahmen zu Entwürfen von Rechtsvorschriften, die ihren Tätigkeitsbereich betreffen, ab. Die Äußerungen & Pressemitteilungen der EZB werden an den Finanzmärkten sehr genau analysiert und beeinflussen die Kurse, insbesondere wenn der EZB Präsident, Mario Draghi mit einer Rede nach einer Ratssitzung vor die Presse tritt und die geldpolitischen Beschlüsse erläutert.
Auf internationaler Ebene wurde der EZB vom Internationalen Währungsfonds (IWF) Beobachterstatus eingeräumt und sie nimmt auch an Treffen der G 7, der G 20 und des Financial Stability Boards (FSB) teil.
Die EZB ist unabhängig
Der oben erwähnte Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB-Satzung) legen fest, dass die absolute Unabhängigkeit der EZB jederzeit gewährleistet sein muss. Hier die Überlegung zugrunde, dass die für die Geldschöpfung zuständige Institution von der für die Ausgaben zuständige Stelle getrennt sein sollte. Der EZB, den NZBen und den Mitgliedern ihrer Beschlussorgane ist es untersagt, Weisungen von Organen der EU, den Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen entgegenzunehmen. Natürlich dürfen die Regierungen oder Organe ihrerseits nicht versuchen auf die Mitglieder der Beschlussorgane der EZB oder der NZBen Einfluss auszuüben.
Um auch finanziell unabhängig zu sein, verfügt die Europäische Zentralbank über eigenes Kapital, über das sie ihm Rahmen ihrer Satzung verfügen kann und auch über einen von den anderen EU-Institutionen unabhängigen Haushalt.
Das ihr zur Verfügung stehende Kapital wird von den nationalen Zentralbanken nach einem bestimmten Schlüssel gezeichnet und eingezahlt. Dieser richtet sich nach dem Anteil der Mitgliedstaaten an der Gesamtbevölkerung und am Bruttoinlandsprodukt der EU. So beträgt zum Beispiel der Prozentsatz der Deutschen Bundesbank 18,94%. (Stand 2012)