Nach dem Gesetzentwurf der EU zur Bankenregulierung, dessen Verabschiedung noch vor dem Sommer geplant ist, sollen künftig bei der Insolvenz von Banken auch Einlagen ab 100.000 Euro zur Sanierung beteiligt werden.
Der Hintergerund:
Die zyprische Finanzkrise hat zumindest für Kleinsparer Klarheit gebracht. Vermögen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro bleiben nicht nur im Fall der Insolvenz einer Bank vor dem Zugriff verschont, sondern auch bei drohender Insolvenz einer ganzen Nation. Die Diskussion darüber, ob die Einlagekunden der Banken an einer Sanierung im Zweifelsfall beteiligt werden sollen, hatte hohe Wellen geschlagen. Die brennendste Frage war dabei, ob alle Anleger hinzugezogen werden sollen, oder die mit der europäischen Einlagensicherung in Höhe von 100.000 Euro auch bei einer faktischen Enteignung der Anleger als Puffer dient.
Mit Zypern wurde ein Präzedenzfall geschaffen
War die Rettung oder Sanierung einzelner Banken bislang noch Sache der öffentlichen Hand, so wurde mit Zypern ein Präzedenzfall geschaffen. Anleger zypriotischer Banken profitierten von überdurchschnittlich hohen Zinsen. Zinsen, die im Grunde alles andere als marktüblich waren. Die blühendste Industrie des Mittelmeerstaates war nun einmal die Finanzindustrie. Das Bilanzvolumen der Banken überstieg den zyprischen Staatshaushalt um das Siebenfache – eine Größenordnung, die nicht mehr gesund war. Es ist nachvollziehbar, dass bei überdurchschnittlich hohen Zinsen auch Anleger aus anderen Staaten angelockt werden, dort ihre Gelder zu platzieren. Der Vorwurf, Zypern habe als Ort der Geldwäsche gedient, kam im Zusammenhang mit der Schieflage der beiden größten Unternehmen auch immer wieder hoch. Unstrittig ist jedoch, dass ausländische Anleger mit entsprechenden Einlagevolumina von der Geschäftspolitik der Kreditinstitute profitierten, letztendlich aber auch zu dem Desaster beigetragen haben. Die Aussage, dass „die Profiteure an der Regulierung beteiligt werden“ müssten, machte schnell die Runde.
So ist die Entscheidung der EU, Anlagesummen über 100.000 Euro künftig an den Sanierungen von pleitegegangenen Banken zu beteiligen, nachvollziehbar. Warum werden große Vermögen bei einer bestimmten Bank angelegt, wenn nicht besondere Vorteile locken. Wichtig für die Anleger mit Vermögen bis zu 100.000 Euro ist jedoch der Sachverhalt, dass diese Gelder auch künftig nicht angetastet werden. Der politische Flurschaden, der durch die endlosen Diskussionen in Brüssel, aber auch durch das Verhalten der zyprischen Regierung, angerichtet wurde, muss nun erst einmal beseitigt werden. Dies beinhaltet auch, das Vertrauen der Bankkunden europaweit wieder zurückzugewinnen.
Die von der EU beabsichtigte Einbeziehung von Guthaben bei Insolvenzen von Bankinstituten würde alle Anleger mit höheren Einlagen als die 100.000 Grenze treffen. Das bedeutet, Guthaben auf Tagesgeld, Festgeld und Girokonten wären ausdrücklich in die Maßnahmen einbezogen. Sparer sollten sich auf die neue Situation bereits vorab einstellen.