Die Deutsche Bundesbank, unsere Zentralbank
Mit dem Vertrag von Maastricht, der am 1. November 1993 in Kraft trat, gingen die nationalen Verantwortlichkeiten bezüglich der Geldpolitik von der Bundesbank an das europäische Zentralbanksystem über. Dieses System bildet sich aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken der Mitgliedsnationen. Trotz dieses Kompetenzverlustes nimmt die Bundesbank weiterhin eine wichtige Rolle im nationalen und europäischen Bankensystem ein. Als Teil dieses Systems ist es Aufgabe der Bundesbank, auf dessen primäres Ziel hinzuarbeiten, welches darin besteht, ein stabiles Preisniveau zu halten. Dem Bundesbankgesetz folgend hat die Bank mehrere Tätigkeitsfelder, die darüber hinausgehen.
Als Notenbank versorgt die Bundesbank die Wirtschaft mit Bargeld und informiert wöchentlich über die in Umlauf befindliche Bargeldmenge, in diesen Bereich fällt auch die Überprüfung von Banknoten auf Echtheit sowie die Sicherstellung von Falschgeld. Die Institution ist auch für das Umtauschen von beschädigten Banknoten oder D-Mark Vermögen zuständig.
Forschung und Statistik
Die Bundesbank betreibt auch eigene Forschung zu Geldmarkthemen und der Währungsstabilität. Des weiteren veröffentlicht sie regelmäßig Statistiken zu Zinsen und Renditen. Die Daten sind auf der Seite Bundesbank Statistiken zu finden. Einen aktuellen Überblick der Zinsentwicklung bei Tagesgeld finden Sie auf unserer Seite Zinsvergleich.
Refinanzierungsquelle im Interbankenhandel
Die Bundesbank stellt für Privatbanken eine vom Interbankenmarkt unabhängige Refinanzierungsoption dar, die sich durch einen kurzfristigen Geldmarktcharakter auszeichnet. Solche Kredite von der Zentralbank, Einlagenfazilitäten genannt, werden häufig in wirtschaftlichen Phasen großer Anspannung in Anspruch genommen, in denen die Banken untereinander nicht vertrauen und keine günstigere Refinanzierungsmöglichkeit haben.
Im internationalen Zahlungsverkehr fungiert die Bundesbank als Clearingstelle und wickelt sekundenschnelle Buchungen zwischen Banken mit dem Target-2 System ab. Eine weitere Aufgabe der Bundesbank ist es, zusammen mit der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) die Privatbanken zu überwachen. Dabei werden die Jahresabschlussberichte der Banken des Finanzsystems auf Unregelmäßigkeiten und Verstöße hin geprüft. Im Bedarfsfall kann die BaFin daraufhin in das Geschäft der Banken eingreifen und diese mit Bußgeldern zu einer Korrektur zwingen oder den Instituten die Bankenlizenz entziehen.
In der direkten Banktätigkeit führt die Bundesbank die Konten für die Behörden der BRD, öffentliche Einrichtungen, die eigenen Mitarbeiter und die Sozialversicherung. Die Bank kann gemäß den Bestimmungen des EU-Vertrages in dieser Tätigkeit keine Kredite vergeben, diese Einschränkung soll eine direkte Geldschöpfung des Staates durch Verschulden bei der staatlichen Bank verhindern.
Die Bundesbank hat 47 Filialen in Deutschland
Die Bundesbank ist in der Republik mit neun Hauptverwaltungsstellen und 47 Filialen vertreten, den Hauptsitz hat sie in Frankfurt am Main. Als Bank des Bundes verwaltet sie die Währungsreserven, im speziellen sind dies Fremdwährungen, Gold und Wertpapiere. Es wird versucht, diese Vermögen gewinnbringend anzulegen und im Notfall zur Eindämmung von Wechselkursschwankungen mit den Reserven zu intervenieren. Die Bundesbank ist wiederholt in die Kritik geraten, da große Teile der Goldreserven nicht in Deutschland gelagert werden. Mit Hinweis auf die Stabilitätssicherung lehnte sie bislang einen Verkauf von großen Goldbeständen ab, obwohl die Währungsreserven zum Großteil aus Gold bestehen, nur ein Bruchteil sind Devisen und Forderungen an den IWF (Stand 2011).
Durch die Refinanzierung von Kreditinstituten und die Anlage der Währungsreserven kann die Bundesbank Gewinne erzielen, diese werden an den Bund als Eigentümer abgeführt. Sie können bis zu einer Höhe von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr als Teil des Bundeshaushalts verwendet werden, darüber hinausgehende Gewinne werden für die Tilgung des Sondervermögens für das Konjunkturpaket II verwendet (Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland).
Die Bundesbank beschäftigt 9560 Mitarbeiter (Stand 2011). Der Bankvorstand besteht aus dem Bundesbankpräsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Präsident, Vizepräsident und ein weiteres Mitglied werden von der Bundesregierung vorgeschlagen, drei weitere Mitglieder vom Bundesrat in Übereinstimmung mit der Bundesregierung. Die Mitglieder werden vom Bundespräsidenten ernannt. Aktueller Vorsitzender der Bundesbank ist seit 29. April 2011 Jens Weidmann.