Grunderwerbsteuer 2022 – berechnen Sie die Grunderwerbsteuer in Bayern, Hessen….

Grunderwerbsteuer berechnen mit online Rechner Wer eine Immobilie erwirbt, wird überrascht sein, welche Personen und Institutionen plötzlich alle Geld erwarten. Neben den eventuellen Kosten für den Makler ist die Grunderwerbsteuer, die definitiv fällig wird, der größte Posten bei den Erwerbsnebenkosten. Bei dieser Steuer handelt es sich um eine sogenannte Verkehrssteuer. Es existiert keine bundeseinheitliche Regelung, die Höhe wird von den Bundesländern individuell festgesetzt und beträgt aktuell zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Details sind im Grunderwerbsteuergesetzt GrEStG festgelegt. Die Anhebung der Steuersätze ist in den Bundesländern weitgehend abgeschlossen. Berechnen Sie mit unserem Grunderwerbsteuer Rechner die entsprechenden Beträge:

Grunderwerbsteuer – Bayern, Hessen, NRW – Grunderwerbsteuer Rechner

Hier können Sie je nachdem in welchem Bundesland Sie eine Immobilie kaufen möchten, die Grunderwerbsteuer berechnen. In diesen Bundesländern gilt seit dem 01.01.2017 eine höhere Grunderwerbsteuer: Thüringen 6,5%. Und seit 01.01.2014: Berlin 6,0%, Bremen 5,0%, Schleswig Holstein 6,5% und Niedersachsen 5,0%. In Hessen erfolgte zum 01.08.2014 eine Anhebung des Satzes von 5,0% auf 6,0%. Zum 01.01.2015 erfolgte in Nordrhein-Westfalen und im Saarland eine Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes auf 6,5%. Eine Übersicht der aktuellen Sätze gibt die Tabelle 1.

 

 

Kaufpreis:
Bundesland:
 

 

Entwicklung Grunderwerbsteuersatz 2012 – 2023 Bundesländer in %

Wie hat sich der Steuersatz für den Haus- Grundstückskauf in den letzten Jahren verändert? Die Daten sind in der Tabelle 1 angegeben.

Tab. 1: Entwicklung der Grunderwerbsteuer der Bundesländer in Prozent von 2012 – 2022 und Prognose für 2023

Bundesland 2023* 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012
Baden-Württemberg 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5
Bayern 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5
Berlin 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 5 5
Brandenburg 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 5 5 5 5
Bremen 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 4,5 4,5
Hamburg 5,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5 4,5
Hessen 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 5 3,5
Mecklenburg-Vorp. 6 6 6 6 6/5 5 5 5 5 5 5 5
Niedersachsen 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 4,5 4,5
Nordrhein-Westfalen 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 5 5 5
Rheinland-Pfalz 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5
Saarland 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 5,5 5,5 4
Sachsen 5,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5
Sachsen-Anhalt 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5
Schleswig-Holstein 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 5 5
Thüringen 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 5 5 5 5 5

*Prognose der Redaktion

Änderungen 2023

Für 2023 ist bisher eine Erhöhung aus Hamburg und Sachsen bekannt. Der Grunderwerbsteuersatz soll in Hamburg von bisher 4,5% auf 5,5% angehoben werden. Allerdings beabsichtigt der Hamburger Senat für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücken eine Senkung des regulären Satzes auf 3,5% (Quelle: Finanzbehörde Hamburg) um den Immobilienerwerb zu erleichtern.
In Sachsen soll der Grunderwerbsteuersatz zum 1. Januar von bisher 3,5% auf 5,5% steigen (Quelle: Finanzministerium Sachsen).

Die unter 2023 angegebenen Daten sind eine Prognose der Redaktion.

 

Grunderwerbsteuer Erhöhungen 2017

Thüringen hat zum 01.01.2017 die Steuer von bisher 5,0% auf 6,5% angehoben.

 

 Erhöhungen 2015

Hauskäufer und Grundstückskäufer bleiben auch 2015 in 2 Bundesländern nicht von der Anhebung der Grunderwerbsteuer verschont. Sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch im Saarland beträgt der Satz ab dem 01.01.2015 jeweils 6,50%. Bauherren, die noch in 2014 einen notariell beglaubigten Kaufvertrag abschließen, dass Vorhaben aber erst in 2015 realisierten, zahlen noch den günstigeren Steuersatz aus 2014.

 

Grunderwerbsteuer und Eigentumsumschreibung

Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist die absolute Voraussetzung für das gesamte weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Eigentumsumschreibung und Finanzierung. Erst mit dem Eingang der Buchung bei dem zuständigen Finanzamt wird die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung für den neuen Eigentümer ausgestellt, ohne die das Gericht im Grundbuch keinerlei Änderungen, als Erstes steht die Auflassungsvormerkung an, vornimmt. Da der Zahlungsprozess von der Bank auf das Konto der Finanzbehörden und der anschließenden Benachrichtigung an das Grundbuchamt einige Zeit in Anspruch nimmt, kann es hilfreich sein, sich seitens der Bank die Zahlung bestätigen zu lassen und diese direkt im Grundbuchamt vorzulegen.   Die Bauzinsen im Vergleich

Pfeil rot kurz dünn Bauzinsen

 

Grunderwerbsteuer sparen: Kaufpreis splitten zur Steuersenkung

Die Höhe der Grunderwerbssteuer richtet sich nach der Höhe des im Kaufvertrag protokollierten Kaufpreises und kann mit unserem Grunderwerbsteuer Rechner schnell für alle Bundesländer ermittelt werden. Beträgt dieser 300.000 Euro, so sind in Rheinland-Pfalz 15.000 Euro Steuer zu entrichten. Bei Neubauten durch einen Bauträger wird häufig zwischen dem Erwerb des Grundstückes und dem Hausbau selbst unterschieden, um durch getrennte Verträge die Grunderwerbsteuer zu senken. Diese soll dann nur auf den Kaufpreis des Grundstückes kalkuliert werden. Die Finanzbehörden sind hier jedoch inzwischen hellhörig geworden und analysieren die Kaufverträge sehr genau. Kann ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Grundstückserwerb vom Bauträger und dem Gewerk selbst hergestellt werden, wird die Steuer häufig auf die Gesamtsumme nachberechnet. Bei dem Erwerb einer Bestandsimmobilie kann die Grunderwerbsteuer jedoch dahin gehend gesenkt werden, dass beispielsweise eine im Kaufpreis enthaltene Einbauküche im Kaufvertrag explizit mit Preis aus dem Kaufpreis herausgerechnet wird. Gleiches gilt auch für Schränke und Einbauschränke, nicht jedoch für Heizungsanlagen.

 

 

News

10.11.2014 Im Saarland  wird die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar von 5,5% auf 6,5% erhöht.

29.10.2014 Die Landesregierung in NRW beschließt die Anhebung der Grunderwerbsteuer. Damit werden ab dem 6,5% in Nordrhein-Westfalen beim Hauskauf  auf 6,5% zum

15.08.2014 Der Hessische Landtag erhöht die Grunderwerbsteuer zum 1. August 2014 für den Grundstück- und Hauskauf von 5,0% auf 6,0%.