Der Begriff „Bankarbeitstag“ besitzt internationale Bedeutung. Der Grund für diese Definition im Vergleich zu anderen Branchen liegt in der Valutierung, der Zinsberechnung von Bankgeschäften, die nicht aufgrund individueller Regelungen einzelner Institute zu Nachteilen ihrer Kunden führen dürfen.
Obwohl viele Banken an Flughäfen oder Bahnhöfen, teilweise auch in den größeren Innenstädten mindestens am Samstag, an Verkehrsknotenpunkten auch sonntags geöffnet haben, gelten diese Tage nicht als Bankarbeitstage. Maßgebend für die Bankarbeitstage in einem Land ist das international zu benennende Zentrum der Bankgeschäfte eines Landes. Für die Bundesrepublik gilt Frankfurt als Zentrum.
TARGET-Tag
Ein weiteres Kriterium für die Definition sind die Tage, an denen im Rahmen von TARGET (Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfers System) Zahlungen ausgeführt werden können. Es gilt Bankarbeitstag entspricht TARGET-Tag.
Als TARGET-Feiertage gelten einheitlich im Euroland (zusätzlich noch weitere nationale Feiertage)
- Neujahr (1. Januar)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit (1. Mai )
- 1. Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)
- 2. Weihnachtsfeiertag (26 Dezember)
Wertstellung nur an einem Bankgeschäftstag
Als Bankarbeitstage gelten die Werktage von Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen. Für eine Überweisung, auch von Tagesgeldkonten, gilt in Bezug auf die Wertstellung, dass sie einen Tag nach Eingang bei der Bank des Zahlers ausgeführt und valutiert werden muss. Liegt die Überweisung an einem Freitagabend vor, bleibt es der Bank vorbehalten, diese erst als am Montag zugegangen zu betrachten. Grundlage dafür ist die Möglichkeit für die Banken, einen sogenannten Cut-off Zeitpunkt zu definieren, der zeitlich gegen Ende des Geschäftstages festgelegt wird, siehe auch Bundesbank & Zahlungsverkehr & Feiertage. Für die Wertstellung einer Gutschrift gilt der Bankgeschäftstag des Institutes des Zahlungsempfängers. Erfolgt eine Überweisung an einem Montag und der Dienstag stellt für das Institut des Begünstigten kein Bankarbeitstag dar, erfolgt die Gutschrift am Mittwoch.
Regionale Vorgehensweisen
An den Bankfeiertagen, dem Gegenstück zu den Bankarbeitstagen, werden weder Targetzahlungen noch der Elektronische Massenzahlungsverkehr (EMZ) ausgeführt. Wichtig ist, dass regionale Bankfeiertage den Bankarbeitstagen der nationalen Finanzmetropole untergeordnet werden müssen. Obwohl die Banken und Sparkassen in Köln und Düsseldorf am Rosenmontag geschlossen sind, muss der Zahlungsverkehr aufrechterhalten werden, da der Rosenmontag in Frankfurt ein klassischer Bankgeschäftstag betrachtet wird. Die Bankfeiertage sind:
Heiligabend (24. Dezember)
Silvester (31. Dezember)
Karfreitag 18. April
Ostermontag
Tag der Arbeit
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Tag der Deutschen Einheit
Der Börsenhandel
Im Börsenhandel gelten abweichende Regelungen zu Bankarbeitstagen. Der Börsenkalender legt fest, an welchen Tagen gehandelt wird und ein Geschäft erfüllt werden muss. Grundsätzlich gilt, dass alle Bankarbeitstage auch Tage mit Erfüllungspflicht sind. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Handelstage, an denen ein Trade erfüllt wird, obwohl dieser Tag nicht als Bankgeschäftstag gilt.
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