Neue Verbraucherschutzrichtline schütz Verbraucher vor Kostenfallen

Besserer Schutz für Verbraucher bei online Bestellungen im Internet

Besserer Verbraucherschutz beim Online Shopping durch "zahlungspflichtig" Button

Die Bundesregierung stärkt die Informationsrechte der Verbraucher im Internet. Mit der Neuregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (Absätze 2-4 des § 312g BGB) zum 1. August 2012 sollen Verbraucher vor Kostenfallen im Internet besser geschützt werden.

Hintergrund sind die seit Jahren von unseriösen Firmen auf ihren Webseiten installierten Download Buttons, bei deren Anklicken der User eine Vertragsverpflichtungen für kostenpflichtige Abonnements eingeht.

Mit Inkrafttreten der neuen Verbraucherschutzregelung wird es Pflicht, Schaltflächen, die zahlungspflichtige Verpflichtungen auslösen, durch einen extra Hinweis mit der Aufschrift zahlungspflichtig zu versehen. Der Verbraucher muss neben dem normalen Klick auf dem Bestell-Button zusätzlich bestätigen, dass er sich zu der Zahlung verpflichtet.

 

Es besteht für Webseitenbetreiber in diesem Zusammenhang die sogenannte „Button Pflicht“. Der Hinweis auf den „zahlungspflichtig“, „zahlungspflichtig bestellen“, oder ähnlich eindeutigen Vorgang muss dem User deutlich sichtbar auf der Webseite auf einer Schaltfläche angezeigt werden. Erst mit der Einverständniserklärung des Kunden durch Betätigen dieser Schaltfläche kommt im elektronischen Geschäftsverkehr der Vertrag zustande.

Kunden zahlen durch die Betätigung der zahlungspflichtig Schaltfläche keinen höheren Preis für eine Dienstleistung oder Ware, sie sollen durch die neue Verbraucherschutzrichtlinie nur vor Abzockern geschützt werden, die bisher Lücken im Gesetz für ihre lukrativen, verschleierten Abofallen genutzt haben.

Dabei ist es egal, ob der Verbraucher die Bestellung von einem PC oder einem mobilen Gerät wie Smartphone oder Tablet-PC aufgibt.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Tagesgeld Verbraucherschutz Ratgeber

 

 

 

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